Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse M: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt auf 80 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 25 kW
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 25 Jahren
- Schlüsselzahl B196: Fahren von Krafträdern
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
-
B197: Automatikführerschein
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
- Klasse C1: mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg
- Klasse C1E: mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg
- Klasse C: mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3500 kg
- Klasse CE: mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg